Betreibungs-/Konkursamt
Betreibungsamt Appenzeller Mittelland
Dorf 7
Postfach 48
9053 Teufen AR
Tel.: 071 335 00 19
Fax: 071 333 26 21
betreibungsamt@teufen.ar.ch
Postkonto 90-15984-9 / - IBAN: CH65 0900 0000 9001 5984 9
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden
Zweigstelle Teufen
Dorf 7
Postfach 48
9053 Teufen AR
Tel.: 071 335 00 18
Fax: 071 333 26 21
konkursamt@teufen.ar.ch
Bankverbindung: UBS AG, Zürich - IBAN: CH12 0025 4254 9244 6908 E
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr / Di - Fr: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr / 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Online-Schalter des Bundes / Formulare
Auf den nachgenannten Homepages finden Sie Informationen, verschiedene Formulare zum Downloaden und direkte Adressen der zuständigen Betreibungsämter!
www.betreibung-konkurs.ch
www.betreibungsschalter.ch
Personen
Fredy Schläpfer, Amtsleiter/Betreibungs- und Konkursbeamter
Tel. 071 335 00 18
fredy.schlaepfer@teufen.ar.ch
Tobias Graf, Stellvertreter des Betreibungsbeamten
Tel. 071 335 00 19
tobias.graf@teufen.ar.ch
Seraina Demarmels, Sachbearbeiterin
Tel. 071 335 00 20
seraina.demarmels@teufen.ar.ch
Susanne Göldi-Rutz, Sachbearbeiterin
Tel. 071 335 00 53
susanne.goeldi@teufen.ar.ch
Zuständigkeit
Das regionale Betreibungsamt Appenzeller Mittelland ist zuständig für die Gemeinden Teufen (inkl. Niederteufen und Lustmühle), Bühler, Gais, Speicher (inkl. Speicherschwendi), Trogen und Stein (AR).
Die Zweigstelle des Konkursamtes des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist in der Regel zuständig für die Gemeinden Bühler, Gais, Hundwil (inkl. Zürchersmühle), Speicher (inkl. Speicherschwendi), Schönengrund, Schwellbrunn, Stein, Teufen (inkl. Niederteufen und Lustmühle), Trogen, Waldstatt und Urnäsch.
Dienste
Das Betreibungsamt nimmt im Rahmen des Schuldbetreibungsrechts sämtliche Begehren (u.a. Betreibungsbegehren, Begehren um Fortsetzung der Betreibung, Verwertungsbegehren) entgegen.
Es erlässt die notwendigen Betreibungsurkunden, vollzieht Pfändungen und führt Verwertungen durch.
Allgemeine Auskünfte (Zuständigkeiten, Vorgehensschritte, Begriffserklärungen) werden in der Regel am Schalter oder übers Telefon erteilt.
Notwendige Formulare können am Schalter bezogen oder über die aufgeführten Kommunikationswege angefordert werden.
Auszüge aus dem Betreibungsregister können am Schalter oder schrifltich auch über Fax eingeholt werden, sofern die Mindestanforderungen (Parteienbezeichnung, Interessennachweis) erfüllt sind. Die Auskünfte werden in der Regel schriftlich erteilt.
- Für Selbstauskünfte (z.B. als Grundlage für die Wohnungssuche, eine Prüfungsanmeldung oder ein Einbürgerungsgesuch) sind Angabe der Personalien sowie Wohnadresse erforderlich.
- Die Auszüge werden am Schalter gegen Barzahlung (CHF 17.-) ausgehändigt oder mittels Rechnung (plus Porto; nur wenn die Wohn- und Empfängeradresse im Betreibungskreis des ausstellenden Amtes liegt) oder gegen Nachnahme zugestellt.
- Auskünfte über Dritte (Art. 8a SchKG; z.B. Kreditwürdigkeit) werden zusammen mit der Gebührenrechnung - selten gegen Nachnahme - zugestellt.





