Grundbuchamt
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr / Di - Fr, 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Dorf 9
9053 Teufen
peter.mueller@teufen.ar.ch
marcel.ehrbar@teufen.ar.ch
Wenn Sie vorgängig mit uns einen Termin vereinbaren, vermeiden Sie längere Wartezeiten.
Das Grundbuch bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Grundstücksrechten. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust sowie die Aenderung und Uebertragung der dinglichen Rechte. Das bereits im Jahre 1924 eingeführte eidgenössische Grundbuch Teufen wird seit Anfang 2002 vollumfänglich elektronisch geführt.
Personen
| Peter Müller Grundbuchverwalter Dorf 9 9053 Teufen Tel. 071 335 00 24 Fax 071 333 34 07 peter.mueller@teufen.ar.ch | Marcel Ehrbar Grundbuchverwalter Dorf 9 9053 Teufen Tel. 071 335 00 25 Fax 071 333 34 07 marcel.ehrbar@teufen.ar.ch | Gianna Fiorelli Sachbearbeiterin Dorf 9 9053 Teufen Tel. 071 335 00 37 Fax 071 333 34 07 gianna.fiorelli@teufen.ar.ch |
Onlinedienste
Grundbuch-Auszug (über den Online-Schalter)
Abgaben
Grundsätzliches
Das Grundbuchamt ist zuständig für die Veranlagung der Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren sowie für den Einzug der Nachführungsarbeiten des Grundbuchgeometers.
Die wichtigsten Tarife
Handänderungssteuer
2 % vom Handänderungswert (Minimaler Wert = amtliche Steuerschätzung)
1 % bei Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen
Steuerfrei: Handänderungen unter Ehegatten
Grundbuchgebühren
für Handänderungen:
1 ‰ vom Handänderungswert (Minimal Fr. 200.-)
für Errichtung neuer Grundpfandrechte:
1 ‰ von der Pfandsumme (Minimal Fr. 100.-)
Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer hingegen erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte direkt an:
Kant. Steuerverwaltung AR
Gutenbergzentrum
9102 Herisau 2
Abteilungsleiter:
Hr. Ch. Noser
Tel.: 071 353 62 66
christoph.noser@ar.ch
Homepage Steuerverwaltung
Direkter Link zur Wegleitung "Grundstückgewinnsteuer"
Dienstleistungen
Grundbuchwesen
- Beratungen in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten (ohne richterliche Funktion)
- Erstellen von Grundbuch-Auszügen
- Vorbereitung von grundbuchrechtlichen Verträgen aller Art nach Antrag der Parteien
- Beurkundungen
- Anlage und Nachführung des Grundbuches (Eigentumsübertragungen, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte)
- Veranlagung von Handänderungssteuern und Grundbuchgebühren
Notariat
Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden nimmt der Grundbuchverwalter die Tätigkeit als Urkundsperson in sämtlichen grundbuchrechtlichen Angelegenheiten wahr (Amtsnotariat).
Beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte (Handänderungsverträge wie Kauf, Tausch, Schenkung, Errichtung und Aenderung von Grundpfandrechten etc.) werden somit auf ein und demselben Amt abgeschlossen und im Grundbuch verarbeitet.
Grundbuchgeometer
Für den Grundbuchkreis Teufen ist folgender Grundbuchgeometer zuständig:
Geoinfo AG
Geo-IT und Vermessung
Kasernenstrasse 69
9100 Herisau
Tel. 071 353 53 53
Fax 071 353 53 50
herisau@geoinfo.ch
www.geoinfo.ch
Katasterpläne sind direkt beim Grundbuchgeometer anzufordern.
Für die Einleitung von Nachführungsarbeiten (z.B. Grenzmutationen) ist hingegen immer das Grundbuchamt zuständig.
Steuerschätzungswesen
Dem Grundbuchamt ist das Aktuariat der amtlichen Steuerschätzungen zugeordnet (Eröffnung des Schätzungsergebnisses und Ablage der Akten).
Die nicht landwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundstücke werden von zwei verschiedenen Schätzungskommissionen geschätzt. Jedes Grundstück ist mindestens alle 10 Jahre neu zu schätzen.
Für Informationen zum Steuerschätzungsergebnis wenden Sie sich bitte direkt an die Schätzungspräsidenten:
Präsidentin der nicht landwirtschaftlichen Schätzungskommission für Teufen
Katharina Krayss
Horst 2
9042 Speicher
Tel.: 071 340 01 63
katharina.krayss@ar.ch
Präsident der landwirtschaftlichen Schätzungskommission für Teufen
Jakob Freund
Trogenerstrasse 756
9055 Bühler
Tel.: 071 793 18 69
Fax: 071 793 26 80
jakob.freund@bluewin.ch
Gebäudeversicherung / Gebäudeschätzung
Für die obligatorische Versicherung sämtlicher Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständig:
Assekuranz AR
Gebäudeversicherung und Feuerschutz
Poststrasse 10
9102 Herisau
Tel.: 071 353 00 53
Fax: 071 333 00 59
info@assekuranz.ch
www.assekuranz.ch
Bitte wenden Sie sich für diesen Bereich ausschliesslich an die vorgenannte Kantonale Versicherungsanstalt.






