Gemeindekanzlei

Gemeindekanzlei Teufen
Dorf 9, 9053 Teufen

Öffnungszeiten:
Mo 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr / Di - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Termine ausserhalb Bürostunden nach Vereinbarung.

Zentrale    Tel.: 071 335 00 11
Fax: 071 333 34 07 
           gemeinde@teufen.ar.ch
         
Personen        
Walter Grob, Gemeindepräsident   Tel.: 071 335 00 50   walter.grob@teufen.ar.ch
Peter Thuma, Gemeindeschreiber   Tel.: 071 335 00 26   peter.thuma@teufen.ar.ch
Marianne Thürlemann, EDV, Personaldienst   Tel.: 071 335 00 47   marianne.thuerlemann@teufen.ar.ch
Corin Harzenmoser, Personaldienst   Tel.: 071 335 00 27   corin.harzenmoser@teufen.ar.ch

 



Abstimmungen und Wahlen

Zustellung des Abstimmungsmaterials

Das amtliche Abstimmungsmaterial (Abstimmungsvorlage mit Erläuterungen, Stimmzettel und Stimmausweis sowie Stimmkuvert) wird den Stimmberechtigten, mit Ausnahme dringender Fälle, mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt.

Vorzeitige Stimmabgabe
Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor der Abstimmung, während den üblichen Schalterstunden beim Front Office, Gemeindehaus, Parterre.

Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme, statt persönlich an der Urne, von jedem Ort der Schweiz aus brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig.

Wer brieflich stimmen will, verschliesst die Stimmzettel im Stimmkuvert. Stimmkuvert und Stimmausweis werden dann in das bereits frankierte Rückantwortkuvert gelegt und der Gemeindekanzlei zugestellt. Das Rückantwortkuvert muss nicht mehr frankiert werden.

Stimmabgabe Invalider
Invalide oder andere Personen, die zur persönlichen und zur brieflichen Stimmabgabe dauernd unfähig sind, können ihr Stimmrecht mit Hilfe des Gemeindeschreibers bis am Freitag vor der Abstimmung ausüben.

Stellvertretung
Jeder Stimmberechtigte darf sich durch eine ebenfalls in Teufen stimmberechtigte Person bei der Stimmabgabe vertreten lassen. Niemand darf mehr als eine Stellvertretung übernehmen.

Fehlendes Stimmmaterial
kann bis am Freitag vor der Abstimmung beim Front Office bezogen werden.

Resultate
Wahlen/Abstimmungen

 

Einbürgerungsverfahren
Unter dem Link Informationen zu Einbürgerungen sind alle Informationen erhältlich über
- das Verfahren über die ordentliche Einbürgerung und
- das Vorgehen bei einer erleichterten Einbürgerung (= ein Ehepartner ist bereits Schweizer/in)

Das Formular für das Einbürgerungsgesuch (ordentliches Verfahren) kann beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst AR, Tel. 071 353 64 62, bestellt werden; der Antrag auf die erleichterte Einbürgerung kann bei der Kanzlei im Gemeindehaus bezogen oder unter Tel. 071 335 00 26 bestellt werden.



Gastgewerbe

Betriebsbewilligung

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit aufnehmen will, indem alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, hat dem Gemeinderat ein schriftliches Gesuch einzureichen; die Bewilligung wird von der Verwaltungspolizei des Kantons Appenzell A. Rh. erteilt.

Das Gesuch ist auf der Homepage des Kantons abrufbar und kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder bestellt (071 335 00 47) werden.

Gelegenheitswirtschaft
Das Gesuch "Betreiben Gelegenheitsanlass" können Sie im Online-Schalter unter der Rubrik 'Kanzlei' downloaden oder auf der Gemeindekanzlei bestellen (071 335 00 47).

Markt und Gewerbe
Das Wandergewerberecht ist bis heute ausschliesslich kantonal geregelt. Es ist in allen Kantonen unterschiedlich der Bewilligungspflicht unterstellt. Die Zulassungsvoraussetzungen wie auch die Gebührentarife sind sehr uneinheitlich.

 

Informationen/Auskünfte zu den Themenbereichen

Hausieren
- Direkter Verkauf von Waren an Haustüren oder auf öffentlichem Grund (ausser Lebensmittel und die im Hausiergesetz speziell umschriebenen Gegenstände)
- Wanderhandwerk (Scherenschleifen etc.)
- Ausübung von künstlerischem Gewerbe (Strassenmusikanten, Schauspieler, Zirkus etc.)

Wanderlager
- Vorübergehendes Feilbieten eines Warenlagers auf privatem Grund oder in gemieteten Räumen

Versteigerung
- Freiwillige Versteigerung von Waren aller Art, sofern der Gantgeber Versteigerungen zu Erwerbszwecken vornimmt

sind erhältlich bei der:

Verwaltungspolizei Appenzell Ausserrhoden
Peter Hafner, Vorsteher
Fünfeckpalast
9043 Trogen
Tel.: 071 343 63 42
Fax: 071 343 63 49
peter.hafner@sd.ar.ch



Spiel und Lotterie

Die Formulare
- Gesuch um die Erteilung einer Tombola-Bewilligung
- Gesuch um die Erteilung einer Lotto-Bewilligung
- Lottoabrechnung

können unter Lotto- und Tombolabewilligungen heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte und Informationen sind erhältlich bei:

Verwaltungspolizei Appenzell Ausserrhoden
Peter Hafner, Vorsteher
Fünfeckpalast
9043 Trogen
Tel.: 071 343 63 42
Fax: 071 343 63 49
peter.hafner@sd.ar.ch


Mietverträge, Mietzinserhöhung, Kündigung

Sekretariat der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse
Rathaus
9043 Trogen
Tel.: 071 343 63 50

Die Schlichtungsstelle erteilt unentgeltlich Auskunft zu Fragen betreffend Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Wohnungen, Liegenschaften). Telefonische Anfragen werden in der Regel vormittags (8.15 bis 11.45 Uhr) unter obiger Nummer entgegengenommen.
Überdies ist die Schlichtungsstelle zuständig zur Behandlung aller Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen (im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten, die beim Vermittler anzumelden sind). Wenn es jedoch um Pachtstreitigkeiten geht, bei denen landwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind, ist das Kantonsgericht zuständig. In allen ihr unterbreiteten Fällen versucht die Schlichtungsbehörde, eine Einigung herbeizuführen. Wenn dies nicht gelingt, nimmt das Verfahren folgenden Fortgang:
- Die Schlichtungsstelle entscheidet wie ein Gericht in Fällen betreffend Anfechtung einer Kündigung und die Erstreckung des Mietverhältnisses sowie über die Zuweisung von Mietzinsen, welche wegen Mängeln der Mietsache amtlich hinterlegt wurden. Der Entscheid der Schlichtungsbehörde kann an den Präsidenten des Obergerichts weitergezogen werden.
- In den übrigen Fällen (z.B. Forderungsklagen, Begehren um Erhöhung oder Reduktion des Mietzinses), stellt die Schlichtungsstelle lediglich die Nichteinigung fest. Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, beim Präsidenten des Kantonsgerichts Klage einzureichen.

Für die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Mietvertragsänderungen müssen seitens der Vermieterschaft besondere Formulare verwendet werden. Solche Formulare können bei der Schlichtungsstelle und bei den Gemeindekanzleien bezogen werden.

Ebenfalls Auskünfte in Mietbelangen erteilen:
- Mieterverband beider Appenzell, Präsident Hansjörg Lampert, Bahnhofplatz 5, Postfach, 9100 Herisau, Tel.: 071 351 64 38
- Hauseigentümerverband St.Gallen, Sekretariat, Poststrasse 10, 9001 St.Gallen, Tel.: 071 227 42 44, nur vormittags 9.30 bis 11.30 Uhr
- Rechtsauskünfte durch den Mieterverband beider Appenzell jeweils am 1. und 3. Dienstag eines Monats in Herisau, Windegg, 17.30 bis 19.00 Uhr

Wohnungsabnahmen nehmen vor:
- Mieterverband beider Appenzell, Präsident Hansjörg Lampert, Bahnhofplatz 5, Postfach, 9100 Herisau, Tel.: 071 351 64 38
- Hauseigentümerverband Appenzell A. Rh., Bruno Knechtle, c/o Knechtle AG, Schützenstr. 38, 9100 Herisau, Tel.: 071 351 47 27, nur vormittags 8.00 bis 11.00 Uhr

Mietvertragsformulare und Wohnungsübergabeprotokolle sind erhältlich bei:
- Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., c/o Bösch + Edthofer AG, Bahnhofplatz 11, 9100 Herisau, Tel.: 071 351 71 54
- Gemeindekanzleien
- Papeterien


Kantonale Gesetzgebung
Gesetze und Drucksachen können beim Online-Shop bezogen werden.

Hier geht es zum Shop und zur Gesetzessammlung:
Drucksachen
Gesetzessammlung des Kantons AR

Eidgenössische Gesetzgebung
Unter diesem Link können alle Publikationen (zivile Drucksachen und gesetzliche Erlasse) gesucht und bestellt werden.
Die Gesetzeserlasse des Bundes können Sie auch direkt unter diesem Link anschauen und ausdrucken.


Tierschutz
Informationen zu Tierschutz, Tierwelt, Tierhaltung, Tierschutzrecht und Vollzug u.v.m. finden Sie unter www.tierschutz.com oder www.tierschutz.org.