Auszüge aus dem Betreibungsregister können am Schalter oder schriftlich auch über Email eingeholt werden, sofern die Mindestanforderungen (Parteienbezeichnung, Interessennachweis) erfüllt sind. Die Auskünfte werden in der Regel schriftlich erteilt.

  • Für Selbstauskünfte (z.B. als Grundlage für die Wohnungssuche, eine Prüfungsanmeldung oder ein Einbürgerungsgesuch) sind Angabe der Personalien sowie Wohnadresse erforderlich.
  • Die Auszüge werden am Schalter (CHF 17.00 / Bar- oder Kartenzahlung möglich) ausgehändigt oder mittels Rechnung zugestellt.
  • Für Auskünfte über Dritte (Art. 8a SchKG; z.B. Kreditwürdigkeit) ist dem Gesuch ein Interessennachweis beizulegen.

Preis

Der Betreibungsauszug für juristische Personen kostet CHF 18.00 und kann hier bestellt werden.

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