Öffentliche letztwillige Verfügung
Eine öffentliche letztwillige Verfügung kann beim Erbschaftsamt Teufen und Urkundsperson der Gemeinde Teufen errichtet werden. Sie wird von der Urkundsperson nach dem Willen der verfügenden Person verfasst und unter Mitwirkung von zwei Zeugen unterschrieben.

Eigenhändiges Testament
Dieses kann ohne Mitwirkung einer Zweitperson errichtet werden. Es gelten jedoch strenge Formvor­schriften.

Bitte beachten Sie

  • Das ganze Testament muss handschriftlich verfasst werden
  • Es hat Datum und die eigenhändige Unterschrift des Verfassers zu beinhalten

Das ZGB kennt keine gemeinschaftlichen Testamente von zwei oder mehreren Personen (z.B. Ehegatten). Jedes Testament kann nur die letztwillige Verfügung einer Person enthalten. Wenn zwei Personen gemeinschaftlich verfügen wollen, haben sie die Form des Erbvertrages zu wählen.

Sie können Ihre letztwillige Verfügung auf dem Erbschaftsamt Teufen deponieren. Damit ist die Gefahr, dass es beim Tode nicht gefunden wird oder in falsche Hände fällt, gebannt.

Nottestament
Die Errichtung eines Nottestaments setzt voraus, dass der Erblasser infolge ausserordentlicher Umstände nicht in der Lage ist, sich einer der beiden vorgenannten Verfügungsformen zu bedienen. Solche Umstände können gegeben sein, wenn der Erblasser von einer akuten Lebensgefahr betroffen ist wie Unfall / schwere Krankheit / Kriegsereignisse / Verkehrsbeschränkung / Quarantäne.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann der Erblasser gegenüber zwei Zeugen seinen letzten Willen erklären. Die beiden Zeugen notieren seinen letzten Willen und reichen die Verfügung der Gerichtsbe­hörde ein.

Das Nottestament verliert seine Gültigkeit nach 14 Tagen von dem Zeitpunkt an gerechnet, ab dem der Erblasser wieder in der Lage war, seinen letzten Willen in einer anderen Testamentsform niederzulegen.

 

Das Erbschaftsamt Teufen ist für die Deponierung vonTestamenten von Personen mit Wohnisitz in der Gemeinde Teufen zuständig (Art. 73 EGZGB). Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von Fr. 20.- zzgl. MWST erhoben.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
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Erbschaftsamt 071 335 00 35