Das Grundbuchamt bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Es ist entscheidend für den Erwerb von Eigentum an Grundstücken und für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.

Zu den Aufgaben des Grundbuchamtes gehören insbesondere:

  • Führung des Grundbuches der Einwohnergemeinden Teufen, Bühler und Stein
  • Beratung in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung von grundbuchrechtlichen Verträgen aller Art
  • Beurkundung von Rechtsgeschäften in Grundbuchsachen
  • Erstellung von Grundbuchauszügen
  • Veranlagung von Handänderungssteuern und Gebühren
  • Administration des Steuerschätzungswesens

Zugehörige Objekte