Öffentliche Auflage: Aufhebung öffentlicher Fussweg Alte Speicherstrasse/Speicherstrasse
Aufhebung eines öffentlichen Fussweges, Art. 2 Abs. 5 i.V.m. Art. 37 ff. des kantonalen Strassengesetzes, StrG; bGS 731.11 und Art. 8 Abs. 2 des Strassenreglements Gemeinde Teufen.
Der Fussweg ist Teil des öffentlichen Strassenverzeichnisses. Er führt von der Alten Speicherstrasse auf Parz.-Nr. 7 entlang der Grenze von Parz.-Nr. 6 und danach über den Vorplatz von Parz.-Nr. 7 zum Fussgängerstreifen Speicherstrasse. Durch die Nutzung des Vorplatzes als Parkplatz sind die Fussgänger oft dazu gezwungen, entlang dem Fahrbahnrand zu queren. Auch verleitet der Fussweg zur direkten Querung der Speicherstrasse. Aus Sicherheitsgründen ist die Wegführung nicht mehr zweckmässig. Alternativ steht der Gehweg Alte Speicherstrasse bis zum Fussgängerstreifen Speicherstrasse zur Verfügung. Das öffentliche Fusswegrecht mit der Anmerkung Ordnungs-Nr. 5 vom 20. Oktober 1921 soll aufgehoben und im Grundbuch gelöscht werden. Die öffentliche Auflage des Situationsplanes erfolgt während 30 Tagen, nämlich vom 26. Mai bis 24. Juni 2025 im Sekretariat Bau und Planung, Dorf 7, Teufen. (Zusätzlich ist der Plan unter Dokumente aufgeschaltet.)
Rechtsmittel Allfällige Einsprachen gegen diese Fusswegrechtaufhebung sind nach Art. 39 StrG schriftlich und begründet während der 30-tägigen Auflagefrist beim Gemeinderat, 9053 Teufen, einzureichen.
Teufen, 23. Mai 2025 |
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Inserat Aufhebung öffentl Fusswegrecht (PDF, 203.95 kB) | Download | 0 | Inserat Aufhebung öffentl Fusswegrecht |
Situationsplan Aufhebung öffentliches Fusswegrecht (PDF, 786.13 kB) | Download | 1 | Situationsplan Aufhebung öffentliches Fusswegrecht |