Medienmitteilung des Gemeinderates vom 10. Februar 2026
Gemeinde fordert wirksamere Förderung von Gemeindefusionen
Der Gemeinderat hat die Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrates zum neuen Gesetz über Gemeindefusionen beraten. Die Gemeinde begrüsst, dass mit dem Gesetz ein rechtssicherer Rahmen für freiwillige Gemeindefusionen geschaffen werden soll. In der vorliegenden Form bleibt die Vorlage jedoch deutlich hinter den Erwartungen der Gemeinde zurück.
Zwar setzt das Gesetz den verfassungsrechtlichen Auftrag formal korrekt um und wahrt die Gemeindeautonomie sowie die demokratische Mitwirkung der Stimmberechtigten. Aus Sicht des Gemeinderates fehlt es der Vorlage jedoch an Verbindlichkeit und an wirksamen Anreizen. Die zahlreichen Kann-Formulierungen sowie die beschränkte finanzielle und administrative Unterstützung bieten den Gemeinden kaum die notwendige Planungssicherheit, um den anspruchsvollen Prozess einer Fusion ernsthaft anzugehen.
Gemeindefusionen sind langfristige Strukturentscheide mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Konsequenzen. Erfahrungen aus Forschung und Praxis zeigen, dass ohne substanzielle Projektbeiträge, Lösungen für bestehende Verschuldungen und Perspektiven für den künftigen Steuerfuss kaum tragfähige Zusammenschlüsse zustande kommen. Diese zentralen Herausforderungen werden im Gesetz aus Sicht des Gemeinderates ungenügend adressiert.
Der Kanton setzt bewusst auf einen schlanken, finanzpolitisch zurückhaltenden Ordnungsrahmen. Der Gemeinderat Teufen bezweifelt jedoch, dass ein solcher Minimalansatz ausreicht, um die angestrebte strukturelle Weiterentwicklung der Gemeinden tatsächlich auszulösen. Gefordert ist ein klareres politisches Signal, dass der Kanton bereit ist, Gemeindefusionen aktiv und nachhaltig zu unterstützen.
Kantonales Entlastungsprogramm verfehlt Ziel
Der Regierungsrat hat die Gesetzes- und Verordnungsanpassungen zur Entlastung des Staatshaushalts in die Vernehmlassung gegeben. Diese Vorlagen sind Teil des Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+), mit dem der Kanton auf strukturell steigende Ausgaben, wiederkehrende Defizite und eine zunehmende Verschuldung reagiert. Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung eingehend mit den vorgeschlagenen Massnahmen befasst.
Der Gemeinderat anerkennt die angespannte finanzielle Lage des Kantons und unterstützt das Ziel, den Staatshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Angesichts strukturell steigender Ausgaben sind Massnahmen zur Vermeidung dauerhafter Defizite notwendig.
Die im Rahmen des Entlastungsprogramms vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsanpassungen vermögen dieses Ziel aus Sicht des Gemeinderates jedoch nur ungenügend zu erreichen. Zwar enthält die Vorlage einzelne Sparmassnahmen, in zentralen Punkten handelt es sich jedoch um Kosten- und Einnahmenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden. Diese führen weder zu einer effektiven Entlastung der öffentlichen Haushalte noch zu einem erkennbaren Mehrwert für die Bevölkerung und würden faktisch einer Steuerverlagerung auf die Gemeindeebene gleichkommen.
Besonders kritisch beurteilt der Gemeinderat die geplante pauschale Abgeltung der Gemeinden an den Kanton für den Steuerbezug. Diese Massnahme stellt eine reine Umverteilung ohne Einsparwirkung, Effizienzgewinn oder Qualitätsverbesserung dar. Eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen muss nach Ansicht des Gemeinderates im Kern auf Ausgabensenkungen beruhen und darf nicht einseitig zulasten der Gemeinden erfolgen.
Positiv zur Kenntnis genommen werden die vorgesehenen Einsparungen im Personalbereich der kantonalen Verwaltung, insbesondere der geplante Stellenabbau über natürliche Fluktuation.
Kritisch weist der Gemeinderat darauf hin, dass zentrale und stark wachsende Kostenbereiche wie Gesundheit, Soziales und Bildung in der Vorlage weitgehend ausgeklammert bleiben. Gerade in diesen Bereichen wären strukturelle Reformen notwendig, um die Ausgabenentwicklung nachhaltig zu dämpfen.
Der Gemeinderat lehnt eine einseitige Mehrbelastung der Gemeinden klar ab und fordert den Kanton auf, gemeinsam mit den Gemeinden eine umfassende Aufgaben- und Finanzüberprüfung sowie eine klare Aufgabenentflechtung vorzunehmen.
Ärztehaus Bächli stärkt medizinische Grundversorgung
Das denkmalgeschützte Haus Bächli, 1825 als Waisen- und Armenhaus erbaut und nach der Schliessung des Alters- und Pflegeheims 2017 mehrere Jahre leerstehend, konnte erfolgreich einer neuen Nutzung zugeführt werden. Mit der Umnutzung zum Ärztehaus ist es der Gemeinde gelungen, ein wichtiges Zeugnis der lokalen Sozialgeschichte zu erhalten und gleichzeitig einen nachhaltigen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen.
Nach intensiver Prüfung verschiedener Nutzungskonzepte erwies sich das Ärztehaus als zonenkonforme und langfristig tragfähige Lösung. Ende Oktober 2023 wurde die Bevölkerung erstmals über das Projekt informiert. Neben der Praxisgemeinschaft Bächli konnten mit der Physio Mittelland sowie einer Kinderarztpraxis weitere Hauptmieter gewonnen werden. Heute beherbergt das Haus Bächli ein medizinisches Kompetenzzentrum, das einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung in Teufen leistet.
Sämtliche Flächen des Ärztehauses konnten auf langfristiger Basis vermietet werden. Die abgeschlossenen Mietverträge schaffen Planungssicherheit für die Gemeinde und gewährleisten eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaft.
Die Umsetzung des Projekts war aufgrund zusätzlicher baulicher Anforderungen – insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Statik und Schadstoffsanierung – anspruchsvoller als ursprünglich geplant. Die nun vorliegende Bauabrechnung weist effektive Netto-Investitionen in der Höhe von rund CHF 3'360'000 aus.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das Ärztehaus Bächli einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Teufen leistet und dem Grundsatz entspricht, dass eine zuverlässige medizinische Grundversorgung auf hohem Niveau ist für die Gemeinde wichtig ist.
Bauabrechnung über geschützte Abteilung Lindenhügel
Mit der geschützten Wohngruppe «Edelweiss» im Haus Lindenhügel konnten die Alters- und Pflegeheime Teufen ihr Angebot für Menschen mit fortgeschrittener Demenz gezielt erweitern. Die neue Abteilung ermöglicht eine bedarfsgerechte und sichere Betreuung innerhalb der vertrauten Umgebung des bestehenden Hauses.
Ein besonderer Mehrwert besteht darin, dass Bewohnerinnen und Bewohner bei zunehmendem Pflege- und Betreuungsbedarf im Haus Lindenhügel verbleiben können. Belastende Hauswechsel werden vermieden, was sich positiv auf das Wohlbefinden und die Stabilität der Betroffenen auswirkt.
Der Gemeinderat hatte für den Umbau inklusive notwendiger brandschutztechnischer Massnahmen einen Kredit von CHF 450'000 bewilligt. Dank effizienter Umsetzung und sorgfältiger Kostenkontrolle schliesst die Bauabrechnung mit Gesamtkosten von rund CHF 368'000 deutlich unter dem bewilligten Kredit ab. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung entsprechend genehmigt.
Genehmigung Bauabrechnung Verlegung Landhausstrasse
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für die Verlegung der Landhausstrasse (Verbindung Lindenhügel bis Sportanlagen) genehmigt. Das Projekt wurde notwendig aufgrund der Gestaltung des Vor- bzw. Pausenplatzes im Zusammenhang mit dem Neubau des Sekundarschulhauses, wodurch eine Anpassung der Strassenlage und -höhe erforderlich wurde.
Die Bauarbeiten erfolgten zwischen April und August 2023 sowie im August 2025 im Bereich des Einlenkers Komedieweg. Für das Vorhaben hatte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 300’000 bewilligt.
Die nun vorliegende Bauabrechnung weist Gesamtkosten von rund CHF 295'000 aus. Damit liegen die effektiven Kosten ca. CHF 5’000 unter dem bewilligten Kredit.
Einwohnerbestand per Ende 2025
Per Ende 2025 zählte die Einwohnerkontrolle 6'659 Personen mit Hauptwohnsitz Teufen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 121 Personen.
Bewilligte Baugesuche im 4. Quartal 2025
Rahel und Kurt Giger, Tobel 980, 9053 Teufen
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe bei Wohnhaus, Tobel 980, Teufen
Grundstück Nr. 886, Assek.-Nr. 980
Barbara Elisabeth Flury, St. Heinrichstrasse 26, 6370 Oberdorf NW,
Einbau Einliegerwohnung bei Wohnhaus, Speicherstrasse 51, Teufen
Grundstück Nr. 1281, Assek.-Nr. 1430
Corina und Thomas Inauen, Oberbodenstrasse 7, 9052 Niederteufen
Abbruch Wintergarten / Neubau beheiztes Zimmer, Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe, Oberbodenstrasse 7, Niederteufen
Grundstück Nr. 1451, Assek.-Nr. 1581
Tamara und Domenic Crivelli, Torackerstrasse 1, 9100 Herisau
Umbau Wohnhaus mit Fassadenänderung, Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe (Innenaufstellung), Schönenbüelstrasse 1, Teufen
Grundstück Nr. 1589, Assek.-Nr. 1761
Fabienne und Simon Thurnherr, Heimentalstrasse 26, 5430 Wettingen
Neubau Einfamilienhaus, Erstellung von zwei separaten Nebenbauten, Anpassung Zufahrt - Projektänderung, Speicherstrasse / Scheibe, Teufen
Grundstück Nr. 1769, 2063
NCS Immobilien GmbH, Kurvenstrasse 17, 9062 Niederteufen
Abbruch Einfamilienhaus Assek.-Nr. 2147, Neubau Zweifamilienhaus mit Tiefgarage, Wärmepumpe mit Erdsonde – Projektänderung, Weiherstrasse 6, Teufen
Grundstück Nr. 1738
Tecti AG, Alte Haslenstrasse 5, 9053 Teufen
Abbruch Wohnhaus, Neubau sechs Einfamilienhäuser mit Tiefgarage, Neubau zwei Unterflurbehälter - Projektänderung, Bächlistrasse, Teufen
Grundstücke Nr. 610, 2670, 2671, 2672, 2673, 2674, 2675
Steve Knechtle, Bündtstrasse 10, 9053 Teufen
Änderung Westfassade mit Anpassung Terrain, Meiershaus 600, Teufen
Grundstück Nr. 501, Assek.-Nr. 600
Roman Fitze, Ebni 14, 9053 Teufen
Abbruch / Wiederaufbau Stallteil mit Anbau Garage, Umbau Wohnhaus – Projektänderung, Rüti 882, Jägerei, Teufen
Grundstück Nr. 767, Assek.-Nr. 882
Marcella und Ulrich Tanner-Signer, Rothaldenstrasse 31, 9055 Bühler
Anbau Balkonanlage mit Fassadenänderung an Wohnhaus, Speicherstrasse 40, Teufen
Grundstück Nr. 10, Assek.-Nr. 11
Swiss Real Immo AG, Am Schützenweiher 4c, 8400 Winterthur
Einbau einer Nasszelle (bereits erstellt) bei Wohnhaus, Teufenerstrasse 831, Lustmühle
Grundstück Nr. 713, Assek.-Nr. 831
Beatrix und Hans Peter Zürcher-Hörler, Schützenbergstrasse 1, 9053 Teufen
Abbruch Wohnhaus Assek.-Nr. 2139 / Neubau Einfamilienhaus – Projektänderung Fassadengestaltung, Schützenbergstrasse 23, Teufen
Grundstück Nr. 1913
Einwohnergemeinde Teufen, Dorf 9, 9053 Teufen
Abbruch Ziegenstall Assek.-Nr. 2703, teilweise Umnutzung Garage Assek.-Nr. 2327 in Ziegenstall, Zeughausstrasse 25, Teufen
Grundstück Nr. 48
LAVEBA Genossenschaft, Vadianstrasse 29, 9000 St. Gallen
Einbau Gefahrenschrank, Umbau Eingangsbereich Ladengebäude, Landhausstrasse 6, Teufen
Grundstück Nr. 60, Assek.-Nr. 2997
Bettina und Andrin Preisig, Egglistrasse 10, 9053 Teufen
Ersatz Elektro Heizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe, Egglistrasse 10, Teufen
Grundstück Nr. 294, Assek.-Nr. 365
Restaurant Waldegg AG, Waldeggstrasse 977, 9053 Teufen
Erstellung temporärer Bau "Waldegg-Genuss-Hütte" (jeweils 1. Dezember – 28. Februar) bei Restaurant Waldegg, Waldegg 977, Teufen
Grundstück Nr. 884, Assek.-Nr. 977
Gisèle und Samuel Stuber, Stosswaldweg 844, 9062 Lustmühle
Rückbau Werkstattgebäude Assek.-Nr. 1518, Instandstellung Umgebung, Stosswaldweg, Lustmühle
Grundstück Nr. 729
Brigitte Gälli Purghart, Sonnenbergweg 1479, 9053 Teufen
Fassadensanierung (alt: Holzschindeln, neu: Eternitschindeln) bei Wohnhaus, Sonnenbergweg 1300, Teufen
Grundstück Nr. 1234, Assek.-Nr. 1300
Pius Oberholzer, Haslenstrasse 22e, 9053 Teufen
Montage PV-Anlage an Südfassade bei Wohnhaus, Haslenstrasse 22e, Teufen
Grundstück Nr. 2519, Assek.-Nr. 2800
Fredy Schläpfer, Buchen 1138, 9053 Teufen
Einbau zusätzliche Wohnung mit Fassadenänderung bei Wohnhaus, Buchen 1138, Teufen
Grundstück Nr. 2122, Assek.-Nr. 1138
Einwohnergemeinde Teufen, c/o Wasserversorgung, Dorf 9, 9053 Teufen
Erneuerung Wasserleitung mit gesteuerter Horizontalspülbohrung, Ersatz Abwasserpumpleitung, Göbsistrasse / Goldibach, Teufen
Glutform Giger GmbH, Bischofszellerstrasse 293, 9212 Arnegg
Ersatz Cheminéeofen, Rüti-Tobel 1066, Teufen
Grundstück Nr. 2164, Assek.-Nr. 1066
Global Footprint Invest AG, c/o Herr Bernd Loeser, Unterrain15, 9053 Teufen
Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser Wärmepumpe bei Wohnhaus, Unterrain 15, Teufen
Grundstück Nr. 1237, Assek.-Nr. 1844
Schrepfer Bau AG, Austrasse 10, 9055 Bühler
Montage Leuchtreklame an Fassade bei Betriebsgebäude, Gewerbestrasse 1, Niederteufen
Grundstück Nr. 2635, Assek.-Nr. 3221
Nicole Hody, Gopfweg 3a, 9052 Niederteufen
Ausbau / Schliessung Untergeschoss bei Garagengebäude - nachträgliches Baugesuch, bereits ausgeführt, Gopfweg 3a, Niederteufen
Grundstück Nr. 672, Assek.-Nr. 3157
Der Gemeinderat hat ausserdem…
- im zustimmenden Sinne Stellung zu den Vernehmlassungsvorlagen hinsichtlich kantonales Energiekonzept 2026 – 2035 sowie zur Überarbeitung des Kapitels L3, Wald, des kantonalen Richtplans bezogen.
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