29. Juli 2026
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt ab Mittwoch, 29.07.2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der unverändert hohen Waldbrandgefahr sind sämtliche Feuer im Freien untersagt. Erlaubt sind im Siedlungsgebiet nur Gas- und Elektrogrill, sofern sie mit der gebotenen Vorsicht betrieben werden.

Die aussergewöhnliche Trockenheit der vergangenen Wochen hat zu einer hohen Waldbrandgefahr geführt. Trotz vereinzelter Niederschläge hat sich die Lage nicht entspannt. Die Waldbrandgefahr bleibt weiterhin auf Stufe 4 («grosse Gefahr»). Eine nachhaltige Verbesserung ist erst nach einer mehrtägigen, intensiven Regenperiode zu erwarten. Eine solche ist derzeit nicht in Sicht.

Deswegen wurde beschlossen, das bisherige Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf das gesamte Kantonsgebiet auszuweiten. Ab Mittwoch, 29. Juli, 12 Uhr, gilt in Appenzell Ausserrhoden ein absolutes Feuerverbot.

Das bedeutet:

  • Das Entfachen von Feuer im Freien ist auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.
  • Das Grillieren mit Holzkohle oder offenem Feuer ist auch im Siedlungsgebiet nicht mehr erlaubt.
  • Ebenfalls verboten sind Feuerwerk jeglicher Art (Raketen, Vulkane, Böller usw.), Höhenfeuer, Himmelslaternen sowie Laternen mit Kerzen.
  • Erlaubt sind nur der Betrieb von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. Diese sind mit der notwendigen Vorsicht zu verwenden und dürfen keine Brandgefahr verursachen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Verstösse können polizeilich geahndet werden. Verursachende haften zudem für Schäden.

Der Kanton appelliert an die Bevölkerung, die Anordnungen konsequent einzuhalten. Bereits ein kleiner Funke kann unter den aktuellen Bedingungen Flur- oder Waldbrände auslösen.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sowie zu den geltenden Präventionsmassnahmen sind unter www.ar.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.

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Präventionsmassnahmen bei Gefahrenstufe 4 (PDF, 257 kB) Download 0 Präventionsmassnahmen bei Gefahrenstufe 4