Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.

Seit 1. Februar 2025 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

 

Zuzug in die Gemeinde Teufen
Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in willkommen zu heissen. Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben. So können sich in Teufen anmelden:

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Anmeldung mitbringen bzw. online uploaden:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Mietvertrag
  • Krankenkassenkarte / Police
  • Familienbüchlein / Geburtsscheine der Kinder

Wir freuen uns, Sie zu begrüssen und wünschen Ihnen alles Gute in Teufen.

 

Wegzug aus der Gemeinde Teufen

So können sich in Teufen abmelden:

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Abmeldung mitbringen bzw. online zur Hand haben:

  • Identitätskarte
  • Genaue Adresse in der neuen Wohngemeinde

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

 

Umzug innerhalb der Gemeinde Teufen

So können Sie Ihre Adressänderung melden:

Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung.

Zugehörige Objekte