Begehren um Neuschätzung
Falls Sie eine Neuschätzung Ihrer Liegenschaft(en) in Auftrag geben wollen, richten Sie einen schriftlichen Antrag an das Grundbuchamt an:
Grundbuchamt Teufen/Bühler/Stein
Dorf 9
9053 Teufen
oder per E-Mail an:
peter.mueller@teufen.ar.ch
gabriel.spirig@teufen.ar.ch
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt Teufen Bühler Stein | 071 335 00 25 |