Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Wer in Appenzell Ausserrhoden gewerbsmässig eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben will, benötigt eine Bewilligung. Für die Bewilligungserteilung ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Die Gemeinden werden vorgängig angehört. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt das kantonale Gesetz und die Verordnung.

HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie ergänzende Informationen zur Beantragung einer Betriebsbewilligung für  das Gastgewerbe und die Gesuchformulare. Gesuche für Gastronomiebetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Teufen sind im Original zusammen mit den geforderten Unterlagen bei der Gemeindekanzlei der Gemeinde Teufen einzureichen und haben mindestens 30 Arbeitstage vor der Betriebsöffnung einzugehen.

Zugehörige Objekte