Öffentliche Auflage
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In Anwendung von Art. 46 ff. Baugesetz (BauG; bGS 721.1) hat der Gemeinderat den Teilzonen- und Überbauungsplan Gmünden mit Datum vom 1. September 2026 erlassen und zu Handen der öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Auflage der Planunterlagen erfolgt während 30 Tagen vom 14. September bis 13. Oktober 2026 im Front Office der Gemeindeverwaltung, Dorf 9. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite www.teufen.ch/politikinformationen einsehbar. Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonen- bzw. Überbauungsplan sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Teufen, Dorf 9, 9053 Teufen, einzureichen. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 BauG). |
Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen untersteht der Teilzonen- und Überbauungsplan Gmünden dem fakultativen Referendum.