11. September 2026
Öffentliche Auflage Teilzonen- und Überbauungsplan Gmünden

In Anwendung von Art. 46 ff. Baugesetz (BauG; bGS 721.1) hat der Gemeinderat den

Teilzonen- und Überbauungsplan Gmünden

mit Datum vom 1. September 2026 erlassen und zu Handen der öffentlichen Auflage verabschie­det.

Die Auflage der Planunterlagen erfolgt während 30 Tagen vom 14. September bis 13. Oktober 2026 im Front Office der Gemeindeverwaltung, Dorf 9. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite www.teufen.ch/politikinformationen einsehbar.

Allfällige Einsprachen gegen den Teilzonen- bzw. Überbauungsplan sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Teufen, Dorf 9, 9053 Teufen, einzureichen.

Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den ange­fochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (Art. 111 BauG).

Nach Bereinigung allfälliger Einsprachen unter­steht der Teilzonen- und Überbauungsplan Gmünden dem fakultativen Referendum.