Das Grundbuchamt bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Es ist entscheidend für den Erwerb von Eigentum an Grundstücken und für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.

Grundbuchgeschäfte

Das Grundbuchamt bereitet insbesondere folgende Rechtsgeschäfte vor:

 

  • Handänderungen, wie Kauf, Tausch, Schenkung, Abtretung, Erbteilung und ähnliches
  • Dienstbarkeiten und Grundlasten, wie Fuss- und Fahrwegrechte, Nutzniessungen, Wohnrechte, Baurechte, Benützungsrechte, etc.
  • Pfandverträge über die Errichtung von neuen oder Änderung von bestehenden Grundpfandrechten
  • Vormerkungen von persönlichen Rechten, wie Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechte.

Benötigen Sie Informationen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren (Tel.: 071 335 00 24 oder 071 335 00 25).

 

Grundstückschätzung

Das Grundbuchamt leitet die Administration des Steuerschätzungswesens.
Es nimmt Schätzungsaufträge entgegen, führt Korrespondenz über die Steuerschätzungen und eröffnet diese den Eigentümern. Die Einleitung des Schätzungsverfahrens erfolgt durch das Grundbuchamt.
Aufträge zur Durchführung einer Steuerschätzung sind schriftlich an das Grundbuchamt zu richten.
 

Grundbuchgeometer

Für die Nachführungen der amtlichen Vermessung der Grundbücher der Gemeinden Teufen, Bühler und Stein ist nachfolgender Grundbuchgeometer zuständig:

GEOINFO Vermessungen AG
Lindenwiesstrasse 12
9200 Gossau SG
Tel.: 071 353 53 53
info@geoinfo.ch
www.geoinfo.ch

Katasterpläne können Sie direkt beim Grundbuchgeometer anfordern. Für die Einleitung von Nachführungsarbeiten (z.B. Grenzmutationen, Grundstücksteilungen) ist hingegen immer das Grundbuchamt zuständig.

 

Gebäudeversicherung

Für die obligatorische Versicherung sämtlicher Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständig:

Assekuranz AR
Poststrasse 10
9102 Herisau
Tel.: 071 353 00 53
info@assekuranz.ch
www.assekuranz.ch

Bei Fragen rund um die obligatorische Gebäude- und Grundstücksversicherung wollen Sie sich direkt an die Assekuranz AR wenden.

 

Die wichtigsten Tarife

Das Grundbuchamt ist Veranlagungsbehörde für die Handänderungssteuern und die Grundbuchgebühren. Zudem ist es zuständig für den Einzug der Nachführungsarbeiten des Grundbuchgeometers

Hier finden Sie wichtige Links im Zusammenhang mit dem Grundbuchamt:

Weitere Informationen können dem Reiter "Dienstleistungen" entnommen werden.

Kontakt

Grundbuchamt Teufen Bühler Stein
Dorf 9
9053 Teufen
Tel. 071 335 00 25

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr

Am Montag ist der Kundenempfang (Front Office) bis 18.00 Uhr geöffnet. 

Zugehörige Objekte