Voraussetzung ist eine regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung. Der Lebensmittelpunkt befindet sich an dem Ort wo die Schriften deponiert sind.

Der Heimatausweis wird benötigt für die Begründung eines Wochenaufenthaltes, einer Nebenniederlassung oder einer Geschäftsniederlassung. Der Ausweis wird Ihnen von der Einwohnerkontrolle Ihres gesetzlichen Wohnortes ausgestellt und von Ihnen zur Anmeldung in der betreffenden Wochenaufenthaltsgemeinde abgegeben.

Heimatausweise können Sie telefonisch, schriftlich oder online bestellen. Wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen, können Sie den Heimatausweis gleich mit nach Hause nehmen.

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