Betreibungsauskünfte
Sie benötigen bspw. für eine Wohnungssuche, eine Kreditanfrage oder ein Einbürgerungsgesuch einen Betreibungsregisterauszug?
Natürliche Personen (Selbstauskunft)
Der Betreibungsregisterauszug für natürliche Personen kann direkt am Schalter, schriftlich per E-Mail oder telefonisch beantragt werden (Zustellung per Post).
Alternativ kann der Auszug auch bequem online über mein.ar.ch gemäss Link unter Online-Dienste bestellt werden (Bezahlung per Kreditkarte oder TWINT). Die Zustellung erfolgt ausschliesslich elektronisch.
Juristische Personen (Selbstauskunft)
Der Betreibungsregisterauszug für juristische Personen kann direkt am Schalter, schriftlich per E-Mail oder telefonisch beantragt werden. Die Zustellung erfolgt ausschliesslich über den Postweg.
Auskünfte über Dritte
Jede Person, die ein Interesse im Sinne von Art. 8a SchKG glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungsämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Das Einsichtsrecht für Dritte erlischt fünf Jahre nach Abschluss allfälliger Verfahren. Für Auskünfte über Dritte ist dem Gesuch ein Interessennachweis beizulegen.
Die Betreibungsauskunft ist schriftlich (per Post oder E-Mail) oder direkt am Schalter zu beantragen. Die Zustellung erfolgt ausschliesslich über den Postweg.
Preis
CHF 17.00 / direkt am Schalter
CHF 18.00 / elektronische Zustellung oder Zustellung per Post
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Appenzeller Mittelland | 071 335 00 19 | betreibungsamt@teufen.ar.ch |